Steuern
Vorabpauschale 2027: Basiszins, Termine, Rechenbeispiele
Eine einzige Zahl fehlt noch. Alles andere — Formel, Termine, Größenordnung — steht heute schon fest.
Zuletzt aktualisiert: 15. September 2026 · Von The Acutic Research Team
Die Vorabpauschale für 2027 steht erst im Januar 2027 fest — und trotzdem lässt sich heute schon fast alles darüber sagen. Der Mechanismus ist gesetzlich festgelegt, die Termine sind bekannt, und von allen Eingangsgrößen fehlt genau eine: der Basiszins. Was feststeht, was davon abhängt und in welcher Größenordnung sich das Ergebnis bewegen wird.
Stand
Basiszins 2027: noch nicht veröffentlicht. Das Bundesfinanzministerium gibt ihn erfahrungsgemäß Mitte Januar bekannt — für 2025 am 10. Januar 2025, für 2026 am 13. Januar 2026. Diese Seite wird innerhalb von 24 Stunden nach der Bekanntgabe aktualisiert. Bis dahin sind alle Zahlen unten ausdrücklich Szenarien und keine Prognose.
Woher der Basiszins kommt
§ 18 Abs. 4 InvStG legt die Quelle fest: Der Basiszins leitet sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab. Konkret ermittelt die Deutsche Bundesbank ihn aus ihren Zinsstrukturdaten zum ersten Börsentag des Jahres; das Bundesfinanzministerium gibt den Wert anschließend per Schreiben bekannt.
Zwei Eigenschaften folgen daraus. Erstens ist der Wert ein Stichtagswert — nicht der Durchschnitt des Vorjahres, sondern die Zinsstruktur eines einzigen Handelstages. Zweitens ist er, anders als oft angenommen, keine politische Entscheidung: das Ministerium gibt bekannt, es setzt nicht fest.
Die veröffentlichte Reihe zeigt, wie weit die Spanne reicht — von −0,45 % im Jahr 2021 bis 3,20 % für 2026. In den beiden negativen Jahren 2021 und 2022 betrug die Vorabpauschale schlicht null. Die vollständige Reihe samt Balkendiagramm steht im Vorabpauschale-Rechner.
Die Termine
Bemerkenswert ist der Abstand: Bemessungsgrundlage ist der Fondswert am 1. Januar 2027, abgebucht wird aber erst Anfang 2028. Wer den Fonds im Lauf des Jahres 2027 vollständig veräußert, für den greift die Vorabpauschale 2027 nicht mehr — der Veräußerungsgewinn wird dann regulär besteuert.
Was dabei herauskäme
Die Rechnung nach § 18 Abs. 1 InvStG ist kurz: Basisertrag = Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins × 70 %, gedeckelt auf den Wertzuwachs des Jahres zuzüglich Ausschüttungen. Bei einem thesaurierenden Aktienfonds bleiben davon nach 30 % Teilfreistellung 70 % steuerpflichtig.
| Szenario Basiszins | Vorabpauschale | Steuerpflichtig | Steuer |
|---|---|---|---|
| 2,50 % | 175,00 € | 122,50 € | 32,31 € |
| 3,00 % | 210,00 € | 147,00 € | 38,77 € |
| 3,50 % | 245,00 € | 171,50 € | 45,23 € |
Szenarien, keine Prognose. Je 10.000 € Fondswert am 1. Januar 2027, thesaurierender Aktienfonds (30 % Teilfreistellung), unterstellter Wertzuwachs auf 10.600 €, ohne Kirchensteuer und ohne verbleibenden Sparer-Pauschbetrag. Berechnet mit derselben Funktion wie der Vorabpauschale-Rechner.
Die Spanne ist überschaubar: zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Szenario liegen je 10.000 € Fondswert rund 12,92 € Steuer. Für ein Depot von 100.000 € in thesaurierenden Aktienfonds entspräche das ungefähr dem Zehnfachen. Das ist der ganze Effekt, über den jedes Jahr im Januar ausführlich berichtet wird.
Die Deckelung, die oft übersehen wird
Der Basisertrag ist nicht das Ende der Rechnung. Er wird auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres zuzüglich Ausschüttungen begrenzt. Ein Fonds, der 2027 seitwärts läuft oder verliert, löst unabhängig vom Basiszins keine Vorabpauschale aus. Genau deshalb lässt sich die Belastung im Voraus nur als Spanne angeben und nicht als Betrag — die zweite unbekannte Größe ist die Wertentwicklung selbst.
Was sich vorbereiten lässt
Zwei Dinge. Erstens Deckung auf dem Verrechnungskonto zum Abbuchungstag: reicht sie nicht, buchen manche Institute vom Referenzkonto ein oder veräußern Anteile — ein Vorgang, der einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang auslösen kann, der sich sonst vermeiden ließe. Zweitens der Freistellungsauftrag: der Sparer-Pauschbetrag verrechnet sich auch mit der Vorabpauschale, und wie er über die Banken verteilt ist, entscheidet, ob er im Januar überhaupt zur Verfügung steht. Die Mechanik dazu steht in Sparer-Pauschbetrag erklärt und in Verlustverrechnung: die zwei Verlusttöpfe.
Wer über mehrere Depots verteilt anlegt, sieht die betroffenen Positionen selten an einem Ort. Die Acutic-Arbeitsumgebung führt sie ohne Bankverbindung zusammen; wie die Analyse entsteht, ist auf der Methodikseite offengelegt. Eine Steuerberechnung ersetzt sie nicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Basiszins 2027?
Er steht noch nicht fest. Der Basiszins wird aus den Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank zum ersten Börsentag des Jahres abgeleitet und vom Bundesfinanzministerium per Schreiben bekanntgegeben — zuletzt am 10. Januar 2025 für 2025 und am 13. Januar 2026 für 2026. Diese Seite wird innerhalb von 24 Stunden nach der Bekanntgabe aktualisiert.
Wann wird die Vorabpauschale 2027 abgebucht?
Nach § 18 Abs. 3 InvStG gilt sie am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen, also Anfang Januar 2028. Die depotführende Stelle zieht die Steuer üblicherweise an diesem Tag vom Verrechnungskonto ein. Der genaue Tag steht mit dem BMF-Schreiben fest.
Kann die Vorabpauschale 2027 wieder null betragen?
Ja, in drei Fällen: bei negativem Basiszins wie 2021 (−0,45 %) und 2022 (−0,05 %), bei einem Fonds ohne Wertsteigerung im Jahr — der Basisertrag ist auf den Wertzuwachs plus Ausschüttungen gedeckelt —, und bei einem ausschüttenden Fonds, dessen Ausschüttungen den Basisertrag bereits erreichen.
Warum 70 Prozent des Basiszinses?
So steht es in § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG: der Basisertrag beträgt 70 Prozent des Basiszinses, angewandt auf den Rücknahmepreis zu Jahresbeginn. Der Abschlag ist gesetzlich gesetzt und ändert sich nicht mit dem Basiszins.
Muss ich für die Vorabpauschale selbst etwas veranlassen?
Bei einem inländischen Depot in der Regel nicht — die Bank berechnet und führt ab. Wichtig ist nur genügend Deckung auf dem Verrechnungskonto zum Abbuchungstag. Bei ausländischen Depots ohne deutschen Steuerabzug erfolgt die Erfassung über die Einkommensteuererklärung.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information, keine Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an eine:n Steuerberater:in. Rechtsstand: September 2026.
Weiterführend: Vorabpauschale einfach erklärt, Teilfreistellung bei ETFs und thesaurierend vs. ausschüttend. Kostenloses Konto erstellen.
Acutic stellt Investment-Research und Bildungsanalysen gemäß MAR Art. 20 / § 85 WpHG bereit. Acutic erbringt keine Anlageberatung (gemäß § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1a KWG / Art. 4(1)(4) MiFID II), keine Portfolioverwaltung und keine anderen regulierten Investitionsdienstleistungen. Kein Inhalt dieser Plattform stellt eine persönliche Empfehlung dar.