Grundlagen
Sparer-Pauschbetrag erklärt: Freibetrag und Freistellungsauftrag
1.000 € Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei — wenn der Auftrag an der richtigen Stelle liegt.
Zuletzt aktualisiert: 14. August 2026 · Von The Acutic Research Team
Der Sparer-Pauschbetrag stellt Kapitalerträge bis 1.000 € pro Person und Jahr steuerfrei — bei Zusammenveranlagung 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Damit die Bank ihn schon beim Steuerabzug berücksichtigt, braucht sie einen Freistellungsauftrag; ohne ihn wird ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer einbehalten und erst die Steuererklärung holt das Geld zurück.
Die Beträge und ihre Geschichte
Der Pauschbetrag ersetzt seit 2009 den tatsächlichen Werbungskostenabzug bei Kapitaleinkünften: reale Kosten (Depotgebühren, Fachliteratur) sind daneben nicht abziehbar. Zum 1. Januar 2023 wurde er durch das Jahressteuergesetz 2022 angehoben:
| Zeitraum | Einzelveranlagung | Zusammenveranlagung |
|---|---|---|
| 2009–2022 | 801 € | 1.602 € |
| seit 2023 | 1.000 € | 2.000 € |
Der Freistellungsauftrag: Mechanik
- Verteilen erlaubt: Der Freibetrag lässt sich in beliebiger Stückelung auf mehrere Banken aufteilen — etwa 600 € beim Broker, 400 € bei der Tagesgeldbank. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht übersteigen.
- Unterjährig änderbar: Erhöhen geht jederzeit; senken nur bis auf den bereits verbrauchten Betrag des laufenden Jahres.
- Gültigkeit: Ein Auftrag gilt unbefristet, bis er geändert oder widerrufen wird, und erfordert die steuerliche Identifikationsnummer. Ehepaare stellen für den gemeinsamen Betrag einen gemeinsamen Auftrag.
- Reihenfolge beim Steuerabzug: Erst verrechnet die Bank laufende Verluste aus den Verlustverrechnungstöpfen (§ 20 Abs. 6 EStG; Aktienverluste nur gegen Aktiengewinne), dann wendet sie den Freistellungsauftrag auf den verbleibenden positiven Ertrag an (§ 43a Abs. 3 EStG).
Zusammenspiel mit der Vorabpauschale
Auch die Vorabpauschale thesaurierender Fonds ist ein gewöhnlicher Investmentertrag (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG) und verbraucht den Pauschbetrag. Der Unterschied zu Zinsen: ihr fließt kein Geld zu — die Steuer würde vom Verrechnungskonto abgebucht (Zufluss am ersten Werktag des Folgejahres, § 18 Abs. 3 InvStG). Ein ausreichender Freistellungsauftrag bei der depotführenden Bank verhindert genau diese Abbuchung. Wie hoch die Vorabpauschale ausfällt, zeigt der Vorabpauschale-Rechner.
Ein durchgerechnetes Jahr
Drei Ertragsarten, ein Freibetrag — jede Zahl der Tabelle wird beim Seitenaufbau aus den Eingangswerten berechnet (Steuersatz 26,375 % = 25 % Abgeltungsteuer × 1,055 Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer):
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zinsen (Tagesgeld) | 300 € |
| Ausschüttungen (nach Teilfreistellung) | 450 € |
| Vorabpauschale, steuerpflichtiger Teil | 220 € |
| Summe der Kapitalerträge | 970 € |
| Sparer-Pauschbetrag (Einzelveranlagung) | − 1.000 € |
| Steuerpflichtiger Rest | 0 € |
| Steuerabzug (26,375 %) | 0,00 € |
Quellen: § 20 Abs. 9 EStG (Pauschbetrag), § 20 Abs. 6 EStG (Verlustverrechnung), § 16 Abs. 1 Nr. 2 und § 18 InvStG (Vorabpauschale). Stand August 2026.
Häufige Fragen
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen?
Ja. Der Sparer-Pauschbetrag lässt sich beliebig auf mehrere Institute aufteilen, solange die Summe aller Freistellungsaufträge 1.000 € (bzw. 2.000 € bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigt. Jeder Auftrag gilt, bis er geändert oder widerrufen wird.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Die Bank behält auf Kapitalerträge ab dem ersten Euro 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) ein. Zu viel einbehaltene Steuer lässt sich über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung zurückholen — der Freibetrag geht also nicht verloren, er wirkt nur später.
Zählt die Vorabpauschale gegen den Sparer-Pauschbetrag?
Ja. Die Vorabpauschale ist ein Investmentertrag (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG) und verbraucht den Freibetrag wie Zinsen oder Ausschüttungen. Liegt der Bank ein ausreichender Freistellungsauftrag vor, bucht sie am Zuflusstag keine Steuer ab.
Kann ich einen Freistellungsauftrag unterjährig ändern?
Ja, eine Erhöhung ist jederzeit möglich. Eine Herabsetzung ist nur bis auf den im laufenden Jahr bereits ausgeschöpften Betrag zulässig — unter das schon Verbrauchte lässt sich der Auftrag erst zum Jahreswechsel senken.
Weiterführend: Vorabpauschale einfach erklärt (mit Rechenbeispielen) und der Vorabpauschale-Rechner 2026. Kostenloses Konto erstellen.
Acutic stellt Investment-Research und Bildungsanalysen gemäß MAR Art. 20 / § 85 WpHG bereit. Acutic erbringt keine Anlageberatung (gemäß § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1a KWG / Art. 4(1)(4) MiFID II), keine Portfolioverwaltung und keine anderen regulierten Investitionsdienstleistungen. Kein Inhalt dieser Plattform stellt eine persönliche Empfehlung dar.