ETF & Steuern
Thesaurierend vs. ausschüttend: der Steuer-Unterschied in Zahlen
10.000 € über zehn Jahre in beiden Varianten durchgerechnet — mit offengelegten Annahmen. Der Unterschied: 78,14 €, überwiegend aufgeschobene Steuer.
Rechtsstand: 23. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert: 23. Juli 2026 · Von The Acutic Research Team
Ausschüttende und thesaurierende ETFs unterscheiden sich steuerlich nur darin, was und wann besteuert wird — nicht darin, wie viel Ertrag entsteht. Beim Ausschütter wird die jährliche Ausschüttung sofort mit der Abgeltungsteuer belegt. Beim Thesaurierer tritt an ihre Stelle die Vorabpauschale: ein kleiner, vorab besteuerter Mindestertrag, der die Steuer nicht spart, sondern einen Teil davon zeitlich nach hinten verschiebt. Dieser Beitrag rechnet den Unterschied über zehn Jahre in Euro durch — mit offengelegten Annahmen, nicht als Prognose — und zeigt, warum er am Ende vor allem ein Liquiditäts- und Zeiteffekt ist.
Der Unterschied in drei Sätzen
Beide Varianten erwirtschaften denselben Bruttoertrag; die Fondsanteile sind wirtschaftlich gleich. Der Ausschütter zahlt einen Teil des Ertrags als Ausschüttung aus — darauf wird sofort Abgeltungsteuer fällig. Der Thesaurierer legt den Ertrag im Fonds wieder an; damit er nicht unbegrenzt steuerfrei wächst, setzt der Gesetzgeber die Vorabpauschale als jährlichen Mindestertrag an. Steuersatz und Teilfreistellung sind in beiden Fällen exakt gleich.
Besteuerung des Ausschütters: Abgeltungsteuer auf die Ausschüttung
Beim ausschüttenden ETF ist die Sache mechanisch einfach: Jede Ausschüttung ist ein Kapitalertrag und wird im Zuflussjahr besteuert. Zuerst wird die Teilfreistellung abgezogen — bei einem Aktienfonds bleiben 30 % der Ausschüttung steuerfrei —, auf den Rest fällt die Abgeltungsteuer von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag an, zusammen 26,375 % (ohne Kirchensteuer). Bei einer Ausschüttung von 250 € aus einem Aktien-ETF sind also 250 € × 0,70 = 175 € steuerpflichtig und 175 € × 26,375 % ≈ 46,16 € Steuer. Wie die 30 % zustande kommen und für welche Fonds welcher Satz gilt, rechnet der Beitrag Teilfreistellung bei ETFs im Detail durch. Der Ausschüttung steht ein Cash-Zufluss gegenüber: Aus ihm wird die Steuer beglichen, der Rest landet als Guthaben im Depot.
Besteuerung des Thesaurierers: die Vorabpauschale als Platzhalter
Der thesaurierende ETF schüttet nichts aus — trotzdem soll er nicht jahrelang unversteuert wachsen. An die Stelle der Ausschüttung tritt die Vorabpauschale, ein pauschal angesetzter Mindestertrag. Sie wird aus dem Fondswert am Jahresanfang, dem Basiszins und dem Faktor 0,7 berechnet und ist auf die tatsächliche Wertsteigerung des Jahres gedeckelt:
Basisertrag = Fondswert (Jahresanfang) × Basiszins × 0,7
Für 2026 gilt ein Basiszins von 3,20 % (BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026, § 18 Abs. 4 InvStG). Bei 10.000 € Fondswert sind das 10.000 € × 3,20 % × 0,7 = 224 € Basisertrag. Da der Thesaurierer nichts ausschüttet und das Jahr ein Gewinnjahr ist, ist die Vorabpauschale hier gleich dem Basisertrag: 224 €. Nach 30 % Teilfreistellung bleiben 156,80 € steuerpflichtig, darauf 26,375 % ergeben rund 41,36 € Steuer. Anders als beim Ausschütter fließt dabei kein Geld zu — die Steuer wird Anfang des Folgejahres vom Verrechnungskonto abgebucht. Wie sich die Vorabpauschale Schritt für Schritt berechnet, welche Sonderfälle es gibt und wann sie null ist, zeigt der Beitrag Vorabpauschale einfach erklärt.
Das durchgerechnete 10-Jahres-Beispiel
Jetzt beide Varianten nebeneinander — mit identischer Bruttorendite und offengelegten Annahmen. Wir starten mit 10.000 € je Variante, unterstellen 6 % Bruttorendite pro Jahr, beim Ausschütter davon 2,5 % als Ausschüttung (der Rest ist Kurszuwachs), und schreiben den Basiszins konstant mit 3,20 % p. a. fort. Das ist ausdrücklich eine Annahme: Der reale Basiszins wird jedes Jahr neu festgelegt und ist für die Zukunft nicht bekannt — die Rechnung ist deshalb ein Rechenbeispiel, keine Vorhersage. Die ersten beiden Jahre von Hand, damit die Methode nachvollziehbar ist:
Jahr 1
- Ausschütter: Ausschüttung 10.000 € × 2,5 % = 250 €. Diese liegt über dem Basisertrag von 224 €, daher fällt keine zusätzliche Vorabpauschale an. Steuerpflichtig nach 30 % Teilfreistellung: 250 € × 0,70 = 175 €; Steuer 175 € × 26,375 % ≈ 46,16 €. Depotwert Ende Jahr 1: 10.000 € × 1,06 − 46,16 € = 10.553,84 €.
- Thesaurierer: keine Ausschüttung; Vorabpauschale = Basisertrag = 224 €. Steuerpflichtig nach 30 % Teilfreistellung: 224 € × 0,70 = 156,80 €; Steuer 156,80 € × 26,375 % ≈ 41,36 €. Depotwert Ende Jahr 1: 10.000 € × 1,06 − 41,36 € = 10.558,64 €.
Jahr 2
- Ausschütter (Start 10.553,84 €): Ausschüttung 2,5 % = 263,85 €; steuerpflichtig 263,85 € × 0,70 = 184,69 €; Steuer × 26,375 % ≈ 48,71 €. Depotwert Ende Jahr 2: 10.553,84 € × 1,06 − 48,71 € ≈ 11.138,36 €.
- Thesaurierer (Start 10.558,64 €): Basisertrag 10.558,64 € × 0,0224 ≈ 236,51 € (= Vorabpauschale); steuerpflichtig 236,51 € × 0,70 = 165,56 €; Steuer × 26,375 % ≈ 43,67 €. Depotwert Ende Jahr 2: 10.558,64 € × 1,06 − 43,67 € ≈ 11.148,50 €.
Nach demselben Muster laufen die Jahre 3 bis 10 weiter — jede Zahl folgt aus den Annahmen und der Formel. Die Grafik zeigt oben den Depotwert nach laufenden Steuern (beide Linien liegen fast übereinander), unten den jährlichen Steuerabfluss je Variante:
Nach zehn Jahren steht der Thesaurierer bei 17.221,92 €, der Ausschütter bei 17.143,78 €. Der Unterschied beträgt 78,14 € unter diesen Annahmen — auf ein Startkapital von 10.000 €. Das ist der gesamte Effekt der unterschiedlichen Besteuerung über zehn Jahre; keine der Varianten ist damit „besser“, der Betrag ist schlicht die Rechengröße unter den gesetzten Annahmen.
Warum der Unterschied vor allem ein Zeiteffekt ist
Die 78,14 € sind kein geschenktes Geld. Über die zehn Jahre hat der Thesaurierer in Summe 534,63 € Steuer gezahlt, der Ausschütter 595,35 € — der Thesaurierer also 60,72 € weniger. Genau diese 60,72 € sind Steuer, die noch nicht weg, sondern nur aufgeschoben ist: Der Thesaurierer trägt einen größeren, bisher nicht realisierten Kursgewinn vor sich her. Wird er später veräußert, wird dieser Gewinn besteuert — die bereits gezahlten Vorabpauschalen werden dabei angerechnet (§ 19 InvStG), sodass nichts doppelt besteuert wird.
Was als dauerhafter Vorteil bleibt, ist allein der Zinseszins auf die aufgeschobene Steuer: rund 17 € (78,14 € − 60,72 €) über zehn Jahre. Der Rest des Depot-Abstands löst sich bei einer Veräußerung wieder auf. Man kann den Effekt also präzise so einordnen: Der Thesaurierer bindet durch die niedrigere laufende Steuer etwas mehr Kapital im Fonds, das weiter mitarbeitet — ein Liquiditäts- und Zeiteffekt, kein struktureller Renditeunterschied. Wie stark solche Timing-Effekte die ausgewiesene Rendite je nach Berechnungsmethode verschieben, zeigt der Beitrag TWROR vs. IRR.
Der Sparerpauschbetrag — und warum der Unterschied oft ganz verschwindet
Bis hierhin ist das Beispiel ohne Freistellungsauftrag gerechnet, damit die Arithmetik sauber bleibt. In der Praxis wirkt aber der Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € bei Zusammenveranlagung) davor: Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Im Beispiel sind die jährlich steuerpflichtigen Beträge klein — beim Thesaurierer 156,80 €, beim Ausschütter 175 € im ersten Jahr. Beide passen locker in den Pauschbetrag.
Solange der Sparerpauschbetrag reicht, bucht die Bank auf beide Varianten nichts ab — und der Unterschied aus der Rechnung oben ist dann schlicht null. Für ein einzelnes 10.000-€-Depot ist die ganze Thesaurierend-vs.- ausschüttend-Steuerfrage oft rein akademisch. Relevant wird sie erst, wenn die Summe aller Kapitalerträge — Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und Vorabpauschalen zusammen — den Pauschbetrag übersteigt. Ein deskriptiver Unterschied bleibt dennoch: Der Ausschütter „verbraucht“ über seine höhere Ausschüttung tendenziell mehr vom Pauschbetrag pro Jahr, der Thesaurierer über die kleinere Vorabpauschale weniger.
Liquidität und Wiederanlage
Der praktisch spürbarste Unterschied ist keine Steuer-, sondern eine Liquiditätsfrage. Beim Ausschütter fließt Cash zu — das muss aktiv wieder angelegt werden, wenn es weiter mitarbeiten soll, was zusätzliche Order und ggf. Kosten bedeutet. Beim Thesaurierer erledigt der Fonds die Wiederanlage automatisch im Inneren; dafür muss auf dem Verrechnungskonto Anfang Januar genug Guthaben liegen, um die Steuer auf die Vorabpauschale zu decken. Das obige Beispiel unterstellt, dass die Netto-Ausschüttung beim Ausschütter sofort wieder angelegt wird — bleibt sie als Cash liegen, wächst der Ausschütter entsprechend langsamer. Es geht hier um die reine Mechanik, nicht um eine Handlungsaufforderung.
Der Mythos „thesaurierend ist steuerfrei“
Der hartnäckigste Irrtum lautet: Weil ein Thesaurierer nichts ausschüttet, falle bis zum Verkauf keine Steuer an. Das war vor der Investmentsteuerreform 2018 in Teilen so — heute nicht mehr. Genau dafür gibt es die Vorabpauschale: Sie sorgt dafür, dass auch der Thesaurierer Jahr für Jahr einen kleinen Betrag versteuert. „Steuerfrei“ ist er also nicht; er zahlt laufend nur weniger als der Ausschütter mit hoher Ausschüttung — und schiebt den Rest über die latente Steuer auf den Kursgewinn nach hinten.
Ein zweiter, feinerer Punkt: Läge die Ausschüttung unter dem Basisertrag (hier 2,24 % des Fondswerts), zahlten beide Varianten sogar identisch. Die Vorabpauschale hebt die Bemessungsgrundlage des Ausschütters dann exakt auf den Basisertrag — also auf denselben Betrag, den der Thesaurierer ohnehin versteuert. Der Unterschied in der Rechnung oben entsteht nur, weil die angenommene Ausschüttung von 2,5 % den Basisertrag übersteigt.
Checkliste: die eigene Fondsvariante im Depot erkennen
- Namenszusatz: „Acc“ oder „Accumulating“ bzw. „Thesaurierend“ stehen für Wiederanlage; „Dist“, „Distributing“ oder „Ausschüttend“ für Ausschüttung. Manche Anbieter kürzen mit „(A)“ und „(D)“ ab.
- Basisinformationsblatt / Factsheet: Dort ist die Ertragsverwendung ausdrücklich genannt — die verbindlichste frei zugängliche Quelle.
- Ausschüttungshistorie im Depot: Gab es in den letzten Jahren regelmäßige Ausschüttungen, ist es ein Ausschütter. Kamen keine, spricht das für einen Thesaurierer (bei dem stattdessen die Vorabpauschale in der Steuerübersicht auftaucht).
- Jahressteuerbescheinigung: Sie weist Ausschüttungen und Vorabpauschale getrennt aus — ein direkter Beleg, welche Mechanik bei dir gegriffen hat.
- Zwei ISINs, ein Index: Viele ETFs gibt es als thesaurierende und ausschüttende Anteilsklasse auf denselben Index, mit unterschiedlicher ISIN. Ein Blick auf die genaue ISIN klärt, welche Variante im Depot liegt.
Über ein einzelnes Papier hinaus wird es dort interessant, wo mehrere Fonds zusammenkommen: Welcher Teil des Depots ist thesaurierend, welcher ausschüttend — und was heißt das für die laufende Steuer und die Liquidität? Genau diese Einordnung nach Fondstyp und Steuerlogik macht Acutics Depot-Analyse transparent — aus einem per CSV importierten Depot, ohne Kontoverknüpfung.
Häufige Fragen
Ist ein thesaurierender ETF steuerfrei?
Nein. Auch ohne Ausschüttung greift jährlich die Vorabpauschale — ein pauschal angesetzter Mindestertrag aus Fondswert × Basiszins × 0,7, gedeckelt auf die Wertsteigerung des Jahres. Die Steuer wird dadurch nicht gespart, sondern nur teilweise zeitlich nach hinten verschoben.
Was ist steuerlich der Unterschied zwischen thesaurierend und ausschüttend?
Nur, was und wann besteuert wird. Beim Ausschütter wird die Ausschüttung sofort mit der Abgeltungsteuer belegt; beim Thesaurierer tritt an ihre Stelle die niedrigere Vorabpauschale. Teilfreistellung (30 % bei Aktienfonds) und Steuersatz (26,375 %) sind in beiden Fällen gleich.
Wie groß ist der Steuer-Unterschied über zehn Jahre?
Im Rechenbeispiel dieses Beitrags (10.000 €, 6 % Bruttorendite, Basiszins konstant 3,20 %, 30 % Teilfreistellung, ohne Freistellungsauftrag) beträgt der Unterschied im Depotwert nach zehn Jahren 78,14 € — davon sind 60,72 € Steuer, die der Thesaurierer noch nicht abgeführt hat und die bei einer Veräußerung nachgeholt wird (§ 19 InvStG). Es ist ein Rechenbeispiel, keine Prognose.
Woran erkenne ich, ob mein ETF thesauriert oder ausschüttet?
Am Namenszusatz („Acc“ / „Thesaurierend“ bzw. „Dist“ / „Ausschüttend“), am Basisinformationsblatt und an der Ausschüttungshistorie im Depot. Die Jahressteuerbescheinigung weist Ausschüttungen und Vorabpauschale getrennt aus.
Weiterführend zur Fonds-Besteuerung: die Vorabpauschale einfach erklärt, die Teilfreistellung bei ETFs und — zur Renditemessung — TWROR vs. IRR. Kostenloses Konto erstellen.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information, keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an eine:n Steuerberater:in. Quellen für die Steuerzahlen: Investmentsteuergesetz (InvStG), BMF-Schreiben und Deutsche Bundesbank.
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